Allgemeine Geschäfts­bedingungen Q-Event GmbH

Stand: 01.10.2025


1. Geltungsbereich und Einleitung

Diese AGB gelten für alle Verträge über Cateringleistungen, Personalgestellung sowie Mietüberlassung von Equipment zwischen der Q-Event GmbH („Anbieter“) und Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)). Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter. Mit Angebotsannahme gelten diese AGB und die Datenschutzbestimmungen als akzeptiert. Beides wird mit jedem Angebot, der Auftragsbestätigung und bei Lieferung bereitgestellt. Änderungen bedürfen mindestens der Textform. § 305b BGB bleibt unberührt.   Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaats bleiben unberührt.   Elektronische Signaturen sowie in Textform abgegebene Erklärungen (z. B. per E-Mail) sind ausreichend und rechtsverbindlich, soweit gesetzlich zulässig. Meldepflichten (z. B. GEMA, behördliche Genehmigungen) trägt der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) selbst. Für Verbraucher (B2C) besteht kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (u. a. Catering für konkrete Veranstaltungstermine), § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. 


2. Angebot, Preise und Vertragsabschluss 

Angebote sind freibleibend und 14 Tage gültig. Abweichungen bei Drittanbietern möglich. Eine Buchung ist erst mit schriftlicher Angebotsannahme und Bestätigung durch den Anbieter verbindlich.   Preise gelten inkl. USt. (Mehrwertsteuer) für Verbraucher, netto zzgl. USt. (Mehrwertsteuer) für Unternehmer. Die USt. (Mehrwertsteuer) wird stets separat ausgewiesen.   Bei nachweislich gestiegenen Material-, Energie- oder Lohnkosten >5 % behält sich der Anbieter eine Preisanpassung vor. Eine Anpassung erfolgt nur nach vorheriger Mitteilung mit Begründung. Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C)) kann binnen 14 Tagen widersprechen; andernfalls gilt die Anpassung als angenommen. Saison- oder Jahrgangsänderungen bleiben vorbehalten. Variable oder bedarfsabhängige Leistungen (z. B. Getränke, Personal, Zusatzleistungen, Verbrauchsmaterialien) werden nach tatsächlichem Verbrauch, Einsatzzeit oder Leistungsumfang berechnet und nachträglich in Rechnung gestellt. Eine gesonderte Bestätigung vor Ort ist hierfür nicht erforderlich. Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten bzw. am Veranstaltungstag gültigen Konditionen des Anbieters. Für Umfang und Dauer variabler oder bedarfsabhängiger Leistungen sind die Aufzeichnungen des Anbieters (z. B. Leistungs- und Stundenprotokolle, Verbrauchslisten) maßgeblich, sofern nicht offensichtlich unzutreffend. Für Unternehmer (B2B) gilt die Preisanpassung mit Mitteilung als wirksam. Bei Aufträgen über 10.000 € netto (11.900 € brutto) kann eine Aufwandspauschale von 250 € netto (297,50 € brutto) berechnet werden – sie wird bei Beauftragung angerechnet. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss – insbesondere kurzfristig oder vor Ort gewünschte Zusatzleistungen – gelten als beauftragt, sobald sie vom Anbieter ganz oder teilweise ausgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt nach den am Veranstaltungstag gültigen Konditionen der Q-Event GmbH. 


3. Kurzfristige Anfragen und Personal 

Bei Anfragen ab 96 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kann ein Zuschlag erhoben werden.   Bei Personalbedarf ab 24 Stunden vor Beginn fallen 25 % Zuschlag, eine Bearbeitungspauschale von 150 € netto (178,50 € brutto) sowie 50 € netto (59,50 € brutto) pro weiterem Mitarbeitenden und Veranstaltungstag an.   


4. Zahlung und Abschlagszahlungen

Die im Angebot genannte Abschlagszahlung ist verbindlich. Üblich sind 50 % (B2C), 75 % (B2B), bei Auslandsaufträgen 100 %. Abweichungen werden im Angebot festgelegt.   Die Abschlagsrechnung erfolgt i. d. R. 6 Wochen vor Veranstaltung und ist 4 Wochen vorher fällig. Restbetrag und Nachberechnungen sind 7 Tage nach Schlussrechnung ohne Abzug zahlbar.   Bei Zahlungsverzug trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten; es gelten die Stornopauschalen gemäß § 7. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.   Mahnkosten: 10 € netto (11,90 € brutto) je Mahnung. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten (bei Unternehmern) gem. § 288 BGB.  Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter ist ohne dessen vorherige Zustimmung ausgeschlossen. 


5. Mindestbestellwert

Der Mindestauftragswert beträgt 1.500 € netto (1785 € brutto). Geringere Werte gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind – dann ist der dort genannte Betrag verbindlich.  


6. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind ca.-Angaben; Abweichungen von bis zu 120 Minuten gelten als vereinbart. Eine Haftung für Lieferverzögerungen besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Verbraucherrechte bleiben unberührt. Bei Veranstaltungen mit vorgegebenen Liefer- oder Aufbauzeiten (z. B. durch Veranstalter oder Behörden) gelten ausschließlich diese Zeitfenster. Verzögerungen durch Einlasskontrollen, Verkehrsbehinderungen, behördliche Auflagen oder sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände gelten nicht als Verzug. 


7. Stornierungen für Verbraucher (B2C) und Unternehmer (B2B)

Verbraucher (B2C) können nach folgenden Bedingungen stornieren (siehe unten). Unternehmer (B2B) haben kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht. Eine vom Unternehmer erklärte Stornierung gilt als Abbestellung des Auftrags. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Zahlung von 100 % der vereinbarten Auftragssumme verpflichtet, es sei denn, der Anbieter bestätigt schriftlich eine abweichende Regelung. Eine etwaige Kulanzregelung liegt ausschließlich im Ermessen des Anbieters; ein Anspruch darauf besteht nicht.


Kleinere Events: Bis zu einem Auftragswert von 5.000 EUR netto (5.950 EUR brutto):

bis 30 Tage vor Termin
50 %*
bis 14 Tage vor Termin
75 %*
bis 7 Tage vor Termin
100 %*

Die Pauschalen decken entgangenen Gewinn, Aufwand, geblockte Termine und bestellte Waren ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

* Verbraucher können nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für Fremdleistungen gelten die Stornobedingungen des Drittanbieters. Teilleistungen werden gleich behandelt.


Größere Events: Ab einem Auftragswert von 5.000 EUR netto (5.950 EUR brutto):

bis 240 Tage vor Termin
10 %*
bis 180 Tage vor Termin
25 %*
bis 90 Tage vor Termin
50 %*
bis 30 Tage vor Termin
75 %*
bis 14 Tage vor Termin
100 %*

Die Pauschalen decken entgangenen Gewinn, Aufwand, geblockte Termine und bestellte Waren ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

* Verbraucher können nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für Fremdleistungen gelten die Stornobedingungen des Drittanbieters. Teilleistungen werden gleich behandelt.


8. Rücktritt durch den Anbieter

Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten bei Zahlungsverzug, höherer Gewalt oder Unzumutbarkeit (z. B. Gesetzesverstoß, unverschuldeter Unfall). Höhere Gewalt umfasst u. a. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Strom-/IT-Ausfälle. Der Rücktritt wegen Zahlungsverzugs setzt eine vorherige Mahnung mit angemessener Frist voraus. Wird die Leistung infolge höherer Gewalt oder ohne Verschulden des Anbieters unmöglich, bleibt der Anspruch auf Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Aufwendungen, einschließlich Material-, Personal- und Logistikkosten, bestehen. Bei Unternehmern (B2B) entfällt die Leistungspflicht; bereits entstandene Aufwendungen werden nicht erstattet. Verbraucher (B2C) erhalten eine anteilige Erstattung, sofern keine Leistungen erbracht wurden. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei grobem Verschulden. Als höhere Gewalt gelten auch erhebliche Lieferkettenstörungen, Ausfälle von Zulieferern ohne Vertreten müssen, sowie außergewöhnliche Verkehrs- und Infrastrukturstörungen. 


9. Transport & Logistik

Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Zusatzleistungen (z. B. Auf- und Abbau) werden separat berechnet. Logistikkosten richten sich nach dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) muss für freien, rechtzeitigen und ungehinderten Zugang zur Lieferstelle sorgen. Verzögerungen oder Behinderungen durch ihn oder seine Beauftragten befreien nicht von der Zahlungspflicht. Unvorhergesehene oder zusätzliche Fahrten, Fahrzeugwechsel oder Mehraufwand in der Logistik – etwa durch eingeschränkte Zufahrt, fehlende Parkmöglichkeiten, behördliche Auflagen, Nachlieferungen, Zusatzmaterial, mehrmalige An- oder Abfahrten oder sonstige organisatorische Erfordernisse – werden nach tatsächlichem Aufwand zu den im Angebot genannten oder ortsüblichen Sätzen nachberechnet. Stand- und Wartezeiten sowie Zugangsverzögerungen vor Ort werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß Angebot bzw. ortsüblichen Sätzen zusätzlich berechnet. Variable und bedarfsabhängige Leistungen, insbesondere Personal-, Getränke- oder Materialeinsätze, die vor Ort zur Sicherstellung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs angepasst werden, gelten als beauftragt und werden nach tatsächlichem Verbrauch, Einsatzzeit oder Leistungsumfang berechnet und nachträglich in Rechnung gestellt. Eine gesonderte Bestätigung vor Ort ist hierfür nicht erforderlich. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Datenverluste infolge technischer Störungen oder Softwarefehler von Drittanbietern (z. B. Bankettsoftware, Cloud-Systeme), soweit diese trotz zumutbarer Sorgfalt auftreten. 


10. Mängel und Haftung

Für Unternehmer gilt: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung oder Leistung, telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten sie als genehmigt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt. Der Anbieter hat in jedem Fall ein Recht auf Nacherfüllung der Mängel. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf typische Schäden begrenzt, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.   Für technische Störungen, Übermittlungsfehler oder organisatorische Ausfälle (z. B. Softwarefehler, Systemfehler, E-Mail- oder Datenübertragungsprobleme), die trotz zumutbarer Sorgfalt auftreten, haftet der Anbieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Datenverluste infolge technischer Störungen oder Softwarefehler von Drittanbietern (z. B. Bankettsoftware, Cloud-Systeme), soweit diese trotz zumutbarer Sorgfalt auftreten. Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) haftet für Schäden durch Gäste oder Dritte; ersetzt wird der Neuwert zzgl. Abwicklungskosten. Abnutzung trägt der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)).   Mit Übergabe am Veranstaltungsort geht die Verantwortung für Lagerung, Kühlkette und Vorhaltung der Speisen und Getränke auf den Auftraggeber über. Für Qualitätsminderungen durch unsachgemäße Lagerung oder verspäteten Abruf haftet der Anbieter nicht. Die Lieferung ist bei Übergabe zu prüfen; Lieferschein bestätigt äußere Unversehrtheit, verdeckte Mängel bleiben davon unberührt.   Bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten sind mindestens 14 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Ohne diese Info wird keine Haftung übernommen. Trotz Sorgfalt können alle Speisen Spuren von Allergenen enthalten.   Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz im Rahmen der Veranstaltung (einschließlich Veranstalterhaftpflicht und Produkthaftpflicht) zu sorgen. Auflagen des Veranstalters oder der Behörden sind vom Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) einzuhalten. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Haftung. Soweit Veranstalter oder Behörden bestimmte Auflagen oder Exklusivrechte (z. B. Ausschankbeschränkungen, Glasverbote, exklusive Catererrechte) erlassen, trägt allein der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) das Risiko für daraus resultierende Einschränkungen oder Untersagungen der Leistung. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Die Haftung des Anbieters für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 


11. Marketing und Newsletter

Fotos/Videos mit erkennbaren Personen dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zu Werbezwecken genutzt werden. Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) wird gebeten, seine Gäste im Vorfeld über mögliche Foto- oder Videoaufnahmen durch den Anbieter zu informieren. Der Auftraggeber stellt sicher, dass eine rechtmäßige Informations- und Rechtsgrundlage für Foto-/Videoaufnahmen gegenüber Teilnehmenden besteht, und hält den Anbieter von Ansprüchen Dritter aus unterlassener Information bzw. fehlender Rechtsgrundlage frei. Der Anbieter beachtet die DSGVO und Betroffenenrechte. Sachbezogene Aufnahmen (z. B. Buffet, Raum) erfordern keine Einwilligung. Erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Der Anbieter dokumentiert diese auf Wunsch und wahrt Betroffenenrechte.   Newsletter-Versand erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung (z. B. Double-Opt-In) und ist jederzeit widerrufbar.   


12. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Das Eigentum an gelieferten oder zur Nutzung überlassenen Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beim Anbieter. Eine Weiterverwendung oder Nutzung nach Veranstaltungsende ohne ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig und wird gesondert berechnet.


13. Mietbedingungen von Mietgegenständen

Die Mietdauer beträgt 1 Tag inkl. Anlieferung und Abholung. Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) haftet für Verlust oder Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft. Versicherung wird empfohlen; der Anbieter versichert nicht. Gefahrenübergang bei Übergabe.   Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Anbieters und dürfen weder veräußert noch Dritten überlassen werden. Verlust, Bruch oder Nicht-Rückgabe von Miet- und Transportmitteln (u. a. Gläser, Kisten, Thermoboxen, Tabletts, Zubehör) werden zum Wiederbeschaffungswert bzw. Pfandsatz zuzüglich Abwicklungsaufwand berechnet. 


14. Sonderregelung für das Bürgerhaus Alveslohe

Es gelten die örtlich gültigen Vorschriften. Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) ist für den Rückbau verantwortlich. Bei Verzug oder Schäden haftet er auf Ersatz.  


15. Reinigung und Entsorgung

Stark verschmutzte oder unreinigbare Mietobjekte sind vom Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Er haftet auch für erhöhten Reinigungsaufwand. Bei Veranstaltungen ist der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) für die Entsorgung sämtlicher Abfälle, Speisereste und Verpackungsmaterialien nach den jeweils geltenden behördlichen oder veranstalterseitigen Vorgaben verantwortlich. Zusätzliche Kosten für Abfalltrennung, Sondermüll oder Hygieneauflagen werden gesondert berechnet. 


16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der in der Auftragsbestätigung genannte Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Norderstedt, sofern gesetzlich zulässig – bei Verbrauchern nur, wenn kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland besteht.  


17. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.


18. Verbraucherhinweis Streitbeilegung (nur wenn B2C)

Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. Die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: https://consumer-redress.ec.europa.eu/  


19. Anschlüsse, Auf- und Abbau 

Der Anbieter schließt bereitgestellte oder eigene Geräte an die vom Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) gestellten Versorgungsleitungen an. Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) muss deren fachgerechte Bereitstellung und Prüfung durch qualifiziertes Personal sicherstellen; unterbleibt dies, trägt er allein das Risiko und haftet für daraus entstehende Schäden. Der Aufbau von Zelten, Mobiliar oder Einrichtungen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)), der für Flächen, Genehmigungen, Sicherung und Versicherung verantwortlich ist. Mit Übergabe oder Aufstellung geht die Gefahr auf den Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) über. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beschränkt. Der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) ist zudem für die rechtzeitige Beschaffung sämtlicher behördlicher Genehmigungen, Zufahrts- und Parkberechtigungen sowie Zugangs- und Sicherheitsfreigaben verantwortlich. Entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten durch fehlende oder verspätete Freigaben gehen allein zu Lasten des Auftraggebers (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)). Die Bestellung, Bereitstellung und Kosten für notwendige Anschlüsse (z. B. Strom, Wasser, Gas, Internet) liegen allein beim Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)). Fehlende Anschlüsse befreien den Anbieter von der Leistungspflicht. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen dieser Versorgung. Kommt es aufgrund fehlender oder nicht funktionsfähiger Anschlüsse bzw. fehlender Zugänge zu Wartezeiten, Leerfahrten oder zusätzlichen Anfahrten, trägt der Auftraggeber (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) die hierdurch entstehenden Mehrkosten (inkl. Standzeiten gemäß Angebot bzw. ortsüblicher Sätze). 


20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Details regelt die beigefügte Datenschutzerklärung.  


21. Haftung für Drittanbieter / Subunternehmer

Für Leistungen Dritter, die im Auftrag des Auftraggebers (Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B)) vermittelt werden (z. B. DJs, Techniker, Künstler), übernimmt der Anbieter keine Haftung.


Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.