Allgemeine Geschäftsbedingungen Q-Event GmbH Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich und Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Speisen- und Getränkelieferungen, Personalgestellungen sowie die mietweise Überlassung von Geschirr, Mobiliar und Equipment zwischen der Q-Event GmbH (nachfolgend "Anbieter") und deren Kunden, sowohl Verbrauchern (B2C) als auch Unternehmen (B2B).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Mit schriftlicher Annahme eines Angebots oder der Unterzeichnung gelten diese AGB als akzeptiert.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Davon unberührt bleiben individuelle Vereinbarungen gemäß § 305b BGB.
Sollte eine Veranstaltung meldepflichtig sein (z. B. GEMA, behördliche Genehmigungen), ist der Kunde für deren Anmeldung selbst verantwortlich. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Angebot, Preise und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Bei Fremdleistungen oder Drittanbieter-Komponenten kann eine abweichende Frist gelten. Eine Buchung gilt erst mit schriftlicher Annahme des Angebots und Bestätigung durch den Anbieter als verbindlich.
Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in jedem Angebot, jeder Auftragsbestätigung, Rechnung und Abschlagsrechnung separat ausgewiesen. Preisänderungen bei mehr als drei Monaten Vorlaufzeit behalten wir uns aufgrund von Material- oder Lohnkostenentwicklungen vor.
Saisonale Änderungen bei Speisen oder Jahrgangsänderungen bei Getränken bleiben vorbehalten. Bei Großveranstaltungen mit einem Auftragsvolumen über 10.000 EUR netto (11.900 EUR brutto) kann eine Aufwandpauschale i.H.v. 250,00 EUR netto (297,50 EUR brutto) anfallen, die bei Beauftragung voll angerechnet werden.
3. Kurzfristige Anfragen und Personal
Für Anfragen innerhalb von 96 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kann ein Zuschlag erhoben werden. Bei Personalbedarf ab 24 Stunden vor Veranstaltung fällt ein Personalzuschlag von 25% sowie eine Bearbeitungspauschale von 145,00 EUR netto (172,55 EUR brutto) an. Für jeden weiteren Mitarbeitenden fallen 25,00 EUR netto (29,75 EUR brutto) pro Veranstaltungstag an.
4. Zahlung und Abschlagszahlungen
Die Höhe der Abschlagszahlung wird in jedem Angebot sowie in jeder Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben und ist verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde die darin ausgewiesene Abschlagszahlung als verbindlich an. In der Regel beträgt die Abschlagszahlung bei Verbrauchern (B2C) 50 % und bei Unternehmern (B2B) 75 % des Auftragswerts. Bei Kunden oder Unternehmen mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Auftragswerts erforderlich. Diese wird ebenfalls in Angebot und Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Die Abschlagsrechnung wird in der Regel sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail übermittelt und ist vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin zur Zahlung fällig. Der verbleibende Restbetrag sowie etwaige Nachberechnungen (z. B. für Verbrauch, Zusatzleistungen oder Personal) sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Schlussrechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wird eine vereinbarte Abschlagszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist Q-Event GmbH berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung zurückzuhalten bzw. vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Falle bleibt der Kunde zur Zahlung des vollständigen Auftragswerts verpflichtet, sofern er die Nichtdurchführung der Leistung zu vertreten hat.
Mahnkosten betragen 10 EUR netto (11,90 EUR brutto) je Mahnung. Verzugszinsen werden nach gesetzlichen Vorgaben erhoben.
5. Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt 1.500,00 EUR netto (1.785,00 EUR brutto). Wird im Einzelfall ein Angebot mit einem geringeren Auftragswert erstellt und versendet, stellt dies eine ausdrückliche Ausnahme dar. In diesem Fall gilt der im Angebot ausgewiesene Betrag als verbindlicher Mindestauftragswert für diesen Vertrag.
6. Lieferzeiten
Lieferzeiten verstehen sich als circa-Angaben. Eine Toleranz von bis zu 60 Minuten ist vereinbart. Ansprüche aus Lieferverzögerungen bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7. Stornierungen
Verbrauchern (B2C) steht ein vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierung) gemäß den nachstehenden Bedingungen zu. Für Unternehmer (B2B) ist ein Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Stornierung durch Unternehmer nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters erfolgen; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Im Fall eines zulässigen Rücktritts durch Verbraucher gelten folgende pauschalierte Stornokosten:
Kleinere Events: Bis zu einem Auftragswert von 5.000 EUR netto (5.950 EUR brutto):
bis 30 Tage vor Termin | 50 % |
bis 14 Tage vor Termin | 75 % |
bis 7 Tage vor Termin | 100 % |
Größere Events: Ab einem Auftragswert von 5.000 EUR netto (5.950 EUR brutto):
bis 240 Tage vor Termin | 10 % |
bis 180 Tage vor Termin | 25 % |
bis 90 Tage vor Termin | 50 % |
bis 30 Tage vor Termin | 75 % |
bis 14 Tage vor Termin | 100 % |
Verbrauchern (B2C) bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Dies gilt für die pauschalierten Stornokosten sowohl für kleinere als auch größere Events.
Für Fremdleistungen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters. Teilleistungen unterliegen denselben Bedingungen.
8. Rücktritt durch den Anbieter
Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn vereinbarte Abschlagszahlungen nicht geleistet werden, höhere Gewalt oder Unmöglichkeiten durch Dritte eintreten, die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar ist (z. B. Gesetzesverstöße).
9. Transport & Logistik
Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Weitere Leistungen wie Aufbau, Einbringung etc. werden gesondert abgerechnet. Die Logistikkosten ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
10. Mängel und Haftung
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich telefonisch oder per E-Mail angezeigt werden. Danach gilt die Lieferung als genehmigt. Dies gilt nicht für Verbraucher, bei denen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt gelten. Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Kunde haftet für Schäden durch seine Gäste, Mitarbeiter oder Dritte. Ersatzpflichtig ist der Neuwert des beschädigten Gegenstands zzgl. Dokumentations- und Abwicklungskosten. Abnutzung an Veranstaltungsorten liegt im Risiko des Kunden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt, unabhängig von einer verspäteten Anzeige offensichtlicher Mängel.
11. Marketing und Newsletter
Fotos und Videos der Veranstaltung, auf denen Personen erkennbar sind, dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung dieser Personen zu Werbezwecken verwendet werden. Die Einwilligung kann durch entsprechende Vereinbarung im Rahmen des Vertrages oder separat eingeholt werden. Der Kunde stellt sicher, dass seine Gäste oder Mitarbeitenden über mögliche Aufnahmen informiert sind.
Bei rein sachbezogenen Aufnahmen ohne Personenbezug (z. B. Raum, Buffet, Ausstattung) ist keine Einwilligung erforderlich.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Anbieter dokumentiert auf Wunsch erteilte Einwilligungen und gewährleistet die gesetzlichen Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Widerruf, Löschung).
Eine Anmeldung zum Newsletter erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher und gesonderter Einwilligung des Kunden, z. B. über eine entsprechende Auswahl im Kontakt- oder Bestellformular oder per Double-Opt-In. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
12. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
13. Mietbedingungen
Die Mietdauer beträgt 1 Tag inkl. Anliefer- und Abholtag. Der Kunde haftet für Beschädigungen und hat Mietgegenstände gegen Risiken zu versichern. Eine zweckfremde Nutzung ist untersagt.
14. Sonderregelung für das Bürgerhaus Alveslohe
Es gelten die jeweils gültigen kommunalen Regelungen. Der Kunde ist zum Rückbau verpflichtet. Bei Verzug oder Beschädigung erfolgt Ersatzleistung.
15. Reinigung
Unreinigbare oder stark verschmutzte Mietobjekte werden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Der Kunde haftet auch für erhöhten Reinigungsaufwand.
16. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der in der Auftragsbestätigung genannte Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Norderstedt, sofern gesetzlich zulässig.
Für Verträge mit Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsregelung nur, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.