Allgemeine Geschäfts­bedingungen Q-Event GmbH

Stand: 03.08.2025


1. Geltungsbereich und Einleitung

Diese AGB gelten für alle Verträge über Cateringleistungen, Personalgestellung sowie Mietüberlassung von Equipment zwischen der Q-Event GmbH („Anbieter“) und Kunden (Verbraucher und Unternehmer).


Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter. Mit Angebotsannahme gelten diese AGB und die Datenschutzbestimmungen als akzeptiert. Beides wird mit jedem Angebot, der Auftragsbestätigung und bei Lieferung bereitgestellt. Änderungen bedürfen mindestens der Textform. § 305b BGB bleibt unberührt.  


Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaats bleiben unberührt.  


Meldepflichten (z. B. GEMA, behördliche Genehmigungen) trägt der Kunde selbst.  


Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung.  


2. Angebot, Preise und Vertragsabschluss 

Angebote sind freibleibend und 14 Tage gültig. Abweichungen bei Drittanbietern möglich. Eine Buchung ist erst mit schriftlicher Angebotsannahme und Bestätigung durch den Anbieter verbindlich.  


Preise gelten inkl. USt. (Mehrwertsteuer) für Verbraucher, netto zzgl. USt. (Mehrwertsteuer) für Unternehmer. Die USt. (Mehrwertsteuer) wird stets separat ausgewiesen.  


Bei nachweislich gestiegenen Material-, Energie- oder Lohnkosten >5 % behält sich der Anbieter eine Preisanpassung vor. Eine Anpassung erfolgt nur nach vorheriger Mitteilung mit Begründung. Der Kunde kann binnen 14 Tagen widersprechen; andernfalls gilt die Anpassung als angenommen.


Saison- oder Jahrgangsänderungen bleiben vorbehalten. Bei Aufträgen über 10.000 € netto (11.900 € brutto) kann eine Aufwandpauschale von 250 € netto (297,50 € brutto) berechnet werden – sie wird bei Beauftragung angerechnet.  


3. Kurzfristige Anfragen und Personal 

Bei Anfragen ab 96 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kann ein Zuschlag erhoben werden.  


Bei Personalbedarf ab 24 Stunden vor Beginn fallen 25 % Zuschlag, eine Bearbeitungspauschale von 150 € netto (178,50 € brutto) sowie 30 € netto (35,70 € brutto) pro weitere Mitarbeitenden und Veranstaltungstag an.  


4. Zahlung und Abschlagszahlungen

Die im Angebot genannte Abschlagszahlung ist verbindlich. Üblich sind 50 % (B2C), 75 % (B2B), bei Auslandsaufträgen 100 %. Abweichungen werden im Angebot festgelegt.  


Die Abschlagsrechnung erfolgt i. d. R. 6 Wochen vor Veranstaltung und ist 4 Wochen vorher fällig. Restbetrag und Nachberechnungen sind 7 Tage nach Schlussrechnung ohne Abzug zahlbar.  


Bei Zahlungsverzug trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten; es gelten die Stornopauschalen gemäß § 7. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  


Mahnkosten: 10 € netto (11,90 € brutto) je Mahnung. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten (bei Unternehmern) gem. § 288 BGB.


5. Mindestbestellwert

Der Mindestauftragswert beträgt 1.500 € netto (1785 € brutto). Geringere Werte gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind – dann ist der dort genannte Betrag verbindlich.  


6. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind ca.-Angaben, bis zu 60 Minuten Abweichung gelten als vereinbart. Haftung bei Verspätung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Verbraucherrechte bleiben unberührt.  


7. Stornierungen für Verbraucher (B2C)

Verbraucher (B2C) können nach folgenden Bedingungen stornieren (siehe unten). Unternehmer (B2B) haben kein Rücktrittsrecht. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich, ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Anbieter kann im Einzelfall eine Kulanzregelung treffen. Es besteht kein Anspruch darauf.


Kleinere Events: Bis zu einem Auftragswert von 5.000 EUR netto (5.950 EUR brutto):

bis 30 Tage vor Termin
50 %*
bis 14 Tage vor Termin
75 %*
bis 7 Tage vor Termin
100 %*

Die Pauschalen decken entgangenen Gewinn, Aufwand, geblockte Termine und bestellte Waren ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

* Verbraucher können nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für Fremdleistungen gelten die Stornobedingungen des Drittanbieters. Teilleistungen werden gleich behandelt.


Größere Events: Ab einem Auftragswert von 5.000 EUR netto (5.950 EUR brutto):

bis 240 Tage vor Termin
10 %*
bis 180 Tage vor Termin
25 %*
bis 90 Tage vor Termin
50 %*
bis 30 Tage vor Termin
75 %*
bis 14 Tage vor Termin
100 %*

Die Pauschalen decken entgangenen Gewinn, Aufwand, geblockte Termine und bestellte Waren ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

* Verbraucher können nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für Fremdleistungen gelten die Stornobedingungen des Drittanbieters. Teilleistungen werden gleich behandelt.


8. Rücktritt durch den Anbieter

Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten bei Zahlungsverzug, höherer Gewalt oder Unzumutbarkeit (z. B. Gesetzesverstoß, unverschuldeter Unfall). Höhere Gewalt umfasst u. a. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Strom-/IT-Ausfälle. Der Rücktritt wegen Zahlungsverzugs setzt eine vorherige Mahnung mit angemessener Frist voraus.


Bei Unternehmern (B2B) entfällt die Leistungspflicht; bereits entstandene Aufwendungen werden nicht erstattet. Verbraucher (B2C) erhalten eine anteilige Erstattung, sofern keine Leistungen erbracht wurden. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei grobem Verschulden.  


9. Transport & Logistik

Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Zusatzleistungen (z. B. Aufbau) werden separat berechnet. Logistikkosten laut Angebot oder Auftragsbestätigung.  


Der Kunde muss für freien, rechtzeitigen Zugang sorgen. Verzögerungen durch ihn oder seine Beauftragten befreien nicht von der Zahlungspflicht.  


10. Mängel und Haftung

Für Unternehmer gilt: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung oder Leistung, telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten sie als genehmigt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt. Der Anbieter hat in jedem Fall ein Recht auf Nacherfüllung der Mängel.


Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf typische Schäden begrenzt, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.  


Der Kunde haftet für Schäden durch Gäste oder Dritte; ersetzt wird der Neuwert zzgl. Abwicklungskosten. Abnutzung trägt der Kunde.  


Die Lieferung ist bei Übergabe zu prüfen; Lieferschein bestätigt äußere Unversehrtheit, verdeckte Mängel bleiben davon unberührt.  


Bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten sind mindestens 7 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Ohne diese Info wird keine Haftung übernommen. Trotz Sorgfalt können alle Speisen Spuren von Allergenen enthalten.  


11. Marketing und Newsletter

Fotos/Videos mit erkennbaren Personen dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zu Werbezwecken genutzt werden. Der Kunde wird gebeten, seine Gäste im Vorfeld über mögliche Foto- oder Videoaufnahmen durch den Anbieter zu informieren. Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO trägt jedoch der Anbieter.


Sachbezogene Aufnahmen (z. B. Buffet, Raum) erfordern keine Einwilligung. Erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Der Anbieter dokumentiert diese auf Wunsch und wahrt Betroffenenrechte.  


Newsletter-Versand erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung (z. B. Double-Opt-In) und ist jederzeit widerrufbar.  


12. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.  


13. Mietbedingungen von Mietgegenständen

Die Mietdauer beträgt 1 Tag inkl. Anlieferung und Abholung. Der Kunde haftet für Verlust oder Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft. Versicherung wird empfohlen; der Anbieter versichert nicht. Gefahrenübergang bei Übergabe.  


Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Anbieters und dürfen weder veräußert noch Dritten überlassen werden.


14. Sonderregelung für das Bürgerhaus Alveslohe

Es gelten die örtlich gültigen Vorschriften. Der Kunde ist für den Rückbau verantwortlich. Bei Verzug oder Schäden haftet er auf Ersatz.  


15. Reinigung 

Stark verschmutzte oder unreinigbare Mietobjekte sind vom Kunden zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Er haftet auch für erhöhten Reinigungsaufwand.  


16. Gerichtsstand und Erfüllungsstand

Erfüllungsort ist der in der Auftragsbestätigung genannte Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Norderstedt, sofern gesetzlich zulässig – bei Verbrauchern nur, wenn kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland besteht.  


17. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.


18. Verbraucherhinweis Streitbeilegung (nur wenn B2C)

Die Q-Event GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. Die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: https://consumer-redress.ec.europa.eu/  


19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Details regelt die beigefügte Datenschutzerklärung.  


20. Haftung für Drittanbieter / Subunternehmer

Für Leistungen Dritter, die im Auftrag des Kunden vermittelt werden (z. B. DJs, Techniker, Künstler), übernimmt der Anbieter keine Haftung.


Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.